Einlagensicherung
Was versteht man unter einer Einlagensicherung?
Als Einlagensicherung werden sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz des Bankguthabens der Kunden von Kreditinstituten dienen, falls es zu einer Insolvenz der Bank kommt. Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Bankkrisen und zu Verlusten des angelegten Geldes kam, ist die Anlage von Geld bei einer vertrauenswürdigen Bank umso wichtiger. Während private Banken ab 1966 eine Sicherheitseinrichtung gründeten, gewährte die Sparkasse durch die Gewährträgerhaftung ausreichend Schutz. Erst 1974 fand eine umfassende Erweiterung der Sicherungssysteme der Banken statt. Seit 1997 gibt es nun eine verbindliche Richtlinie, die die Banken dazu verpflichtet, an Sicherungssystemen teilzunehmen.
Einlagensicherung deutscher Banken
Die Geldeinlagen von Kunden deutscher Banken sind geschützt durch den sogenannten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Fond zum Schutz von Geldanlagen wird von mehr als 180 Banken gebildet. Darüber hinaus können private Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), deckt Einlagen von Privatpersonen, einer Personengesellschaft und kleineren Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro, ab. Welche Banken in den Sicherungsfond einzahlen müssen, wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Eine per Gesetz verpflichtende Teilnahme an der Entschädigungseinrichtung haben deutsche Banken, die das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben.
Eine Private Bank kann sich darüber hinaus auch freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. beteiligen. Dieser Schutz fängt dort an, wo der Sicherungsschutz der EdB aufhört. Im Falle einer Insolvenz einer mitwirkenden Bank übernimmt der Einlagensicherungsfond, Einlagen die die 50.000 € Grenze übersteigen, bis zur Sicherungsgrenze der entsprechenden Bank. Die Sicherungsgrenzen von Banken können bei der jeweiligen Bank angefragt werden. Generell sind pro Anleger 1,5 Millionen Euro geschützt. Als Sicherungsgrenze deutscher Banken sind 30 % des haftenden Eigenkapitalanteils festgelegt. In Deutschland liegt der Mindesteigenkapitalanteil von Banken, bei 5 Millionen Euro.
Welche Gelder sind geschützt?
Geschützt werden Einlagen von Kunden wie Geld auf dem Sparbuch, dem Girokonto, oder die Geldanlage als Termingeld. Darüber hinaus auch Sparbriefe, ausgestellt auf Namen des Kunden. Nicht geschützt sind z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.
Wie wirkungsvoll ist die Einlagensicherung deutscher Banken
Alle vom Verlust Ihrer Geldeinlage betroffenen Privatkunden, wurden seit mehr als 30 Jahren voll umfänglich entschädigt.
Gesetzliche Einlagensicherung ausländischer Banken
Banken die in Deutschland eine Niederlassung haben, deren Hauptsitz sich jedoch im Ausland befindet, können auch Geschäfte betreiben, die sich nicht nach der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung richten und somit auch nicht geschützt sind.
Es gibt mehrere verschiedene Ebenen auf denen die Maßnahmen zur Einlagensicherung getroffen werden. Die Eigenkapitalvorschriften, sowie auch einige andere Vorschriften des Kreditwesengesetzes, dient dazu eine Insolvenz der Bank zu verhindern und somit die Einlagen der Kunden zu schützen. Auch wenn die Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist wird mit dieser Vorschrift sichergestellt, dass trotzdem noch genügend Geld vorhanden ist, um den Kunden ihre Einlagen auszuzahlen. Eine Insolvenz der Bank ist natürlich trotz der Vorschriften möglich, in diesem Fall treten die Haftungsregeln in Kraft. Zwischen den Konzernen oder Bankengruppen, denen Banken häufig beitreten, bestehen rechtlich verbindliche oder aber freiwillige gegenseitige Haftungsregelungen- Diese Regelungen bieten nicht nur einen Schutz der Einlagen, sondern sorgen auch für den Bestand des Instituts, indem Schuldverschreibungen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gesichert werden.