Checkliste für den Kontowechsel
Ein Girokonto wechseln - so geht's
Mit dieser Schritt für Schritt Checkliste realisieren Sie schnell und einfach den Kontowechsel.
Mehrere Angebote miteinander vergleichen
Der erste Schritt, zum neuen Girokonto, ist ein Angebots-Vergleich. Nutzen Sie hierfür gerne unseren kostenlosen Girokonto-Vergleichsrechner.
Antrag auf Kontoeröffnung bei der neuen Bank
Den Antrag für die Kontoeröffnung bei der neuen Bank können Sie bei den meisten Banken Online stellen. Über unseren Girokonto-Vergleich gelangen Sie ganz einfach zur Bank Ihrer Wahl.
Der Identitätsnachweis – so wird’s gemacht
Um ein neues Konto eröffnen zu können, verlangen die Banken in der Regel einen aktuellen Gehaltsnachweis. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, der die Identität bestätigt. Wenn Sie sich für ein Konto bei einer Direktbank entscheiden, so erfolgt der Identitätsnachweis normalerweise über das so genannte Post-Ident-Verfahren (der Deutschen Bundespost). Auch hierfür wird ein Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Kontowechsel vorbereiten
Folgen die Banken und Sparkassen in Deutschland der Empfehlung des zentralen Kreditausschusses, so sollten diese ihre Kunden beim Wechsel des Girokontos tatkräftig unterstützen. Diese Empfehlung gilt für beide Banken – die Alte und die Neue.
So soll die neue Bank als Hauptansprechpartner für alle Fragen, Wünsche und Anregungen fungieren. Viele Banken halten für ihre neuen Kunden Formulare bereit, die die wichtigsten Abläufe und Aktivitäten rund um den Wechsel des Girokontos aufzeigen. Dies reicht von der Einrichtung neuer Daueraufträge bis hin zur Bekanntgabe der neuen Bankverbindung.
Die alte Bank hingegen sollte es sich zur Aufgabe machen, den ehemaligen Kunden und die neue Bank über bestehende Daueraufträge zu informieren, damit diese schnellstmöglich übertragen werden können. Zudem muss die alte Bank auf Wunsch des Kunden das alte Girokonto schließen.
Nicht vergessen: Daueraufträge ändern
Sobald das neue Girokonto vollständig einsatzbereit ist, müssen die Daueraufträge vom alten Girokonto auf das neue übertragen werden. Die neue Bank ist dabei sicherlich sehr gerne behilflich.
Das Kundtun der neuen Bankverbindung
Alle Partner und Stellen, die regelmäßig Geld auf Ihr Konto überweisen, benötigen nach dem Wechsel schnellstmöglich die neuen Kontodaten, damit alle Überweisungen fristgerecht ausgeführt werden können. Gleiches gilt für Organisationen denen Sie Einzugsermächtigungen erteilt haben. Oftmals kann man diese Änderungsmitteilungen über das Internet vornehmen. Zu den wichtigsten Zahlungspartnern gehören unter anderem:
- Ihr Arbeitgeber
- Ihr Vermieter
- Versicherungsunternehmen
- Versorgungsunternehmen, welche Gas, Wasser und Strom liefern
- Telekommunikationsunternehmen für den Festnetzanschluss, die Handys, das Internet und das Kabelfernsehen
- Bausparkassen, Kreditinstitute und Fondssparpläne
- die GEZ
- das Finanzamt
Sich von unnötigem befreien
Ein Kontowechsel stellt auch immer eine gute Gelegenheit dar, Verträge und Abonnements auf ihre Richtigkeit und Wichtigkeit hin zu überprüfen. Vielleicht wird etwas nicht mehr benötigt. Diese könnte man dann im Zuge des Kontowechsels kündigen.
Das Schließen des alten Kontos
Viele Abläufe verlangen nach einem gewissen Zeitrahmen. Beim Wechsel des Girokontos sollte dieser Zeitrahmen drei Monate betragen. Erst dann empfiehlt es sich, dass alte Girokonto zu schließen. Belassen Sie auf diesem Konto ein kleines Guthaben. Es kann immer passieren, dass Sie einem Vertragspartner versehentlich nicht die neue Bankverbindung mitgeteilt haben. Dieser bucht dann weiter vom alten Konto ab. Ist dort jedoch kein Geld mehr drauf, kommt es zu einer Rückbuchung, die wiederum mit einer Gebühr einhergeht.
Nach der dreimonatigen Übergangszeit kann dann das alte Konto schriftlich gekündigt werden. Sollte sich noch ein Restguthaben auf dem Konto befinden, so wird die Bank dies auf das neue Konto überweisen.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Übrigens: Die Kündigung eines Kontos ist immer möglich. Eine Kündigungsfrist muss hierfür nur eingehalten werden, wenn dies im Vorfeld mit der Bank so vereinbart wurde. Jedoch darf die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen betragen. Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.