Das Guthabenkonto
Was ist ein Guthabenkonto
Das Guhabenkonto - das Girokonto für jedermann. Bei einem Guthabenkonto handelt es sich um ein Girokonto, das ausschließlich
mit einem Guthaben nutzbar ist; dem Nutzer wird also weder ein Dispokredit, noch eine geduldete Überziehung des Kontos zugestanden.
Dieses funktioniert also nach dem Prinzip einer Prepaid Telefonkarte: Es kann nur über den Betrag verfügt werden, der zuvor auch eingezahlt
wurde.
Ein Guthabenkonto – das Girokonto für Jedermann
Das Guthabenkonto ist vor allem für jene Menschen gedacht, denen aufgrund von Überschuldung, Schufa-Einträgen oder Kontopfändungen das alte Girokonto gekündigt wurde bzw. die Eröffnung eines neuen regulären Kontos verweigert wird. Da ein eigenes Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in unserer Gesellschaft beinahe unverzichtbar geworden ist, hat der Zentrale Kreditausschuss der Banken im Jahr 1996 für alle angeschlossenen Geldhäuser die freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, dass mit dem Guthabenkonto jedem Menschen die Eröffnung eines eigenes Kontos ermöglicht werden soll. Aus diesem Grund ist für das Guthabenkonto auch der Begriff „Jedermannkonto“ oder „Girokonto für Jedermann“ geläufig.
Das Guthabenkonto - auf was ist zu achten?
In der Praxis halten sich jedoch zahlreiche Banken nicht an die abgegebene Selbstverpflichtung und versuchen die Einrichtung von Guthabenkonten
zu vermeiden. Dies liegt vor allem darin begründet, dass die Kosten der Kontoführung relativ hoch sind. So wird unter anderem die Gefahr
des erhöhten Bearbeitungsaufwandes bei Rücklastschriften oder Kontopfändungen gesehen. Da das Konto in aller Regel von überschuldeten
Personen genutzt wird, wird häufig auch die regelmäßige Zahlung der Kontoführungsgebühren zum Problem. Den größten Nutzen ziehen Banken
zudem üblicherweise aus den Zinserträgen von Überziehungskrediten. Da solche bei einem Guthabenkonto nicht zulässig sind, kommt es nicht
selten vor, dass Banken den Wunsch auf Eröffnung eines solchen Kontos abschlägig bescheiden. Sparkassen hingegen sind in einigen deutschen
Bundesländern gesetzlich verpflichtet, ein Guthabenkonto zu führen. Besteht die Notwendigkeit der Eröffnung eines solchen Kontos, sollte
sich der Kunde nicht von der ersten Ablehnung verschrecken lassen.
Auch beim Guthabenkonto ist es im Übrigen empfehlenswert, einen Vergleich der Angebote verschiedener Geldinstitute vorzunehmen: Bei einigen Banken fallen hohe Gebühren für die Kontoführung und Überweisungen an. Zudem sind nur manche Konten mit dem Service einer eigenen EC- Karte verbunden. Eine Prüfung der diversen Angebote lohnt sich also in jedem Fall.
Sollte es sich dauerhaft als problematisch erweisen, bei einer Bank ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, so kann der Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbands um Hilfe gebeten werden, dessen Aufgabe darin besteht, zwischen den Interessen des Kunden und der Bank zu vermitteln.